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AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Das AGG ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ugs. Antidiskriminierungsgesetz), seit August 2006 wirksam, hat insbesondere arbeitsrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz zu GG Art. 3, der das Handeln des Staats regelt, ist im AGG das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität geregelt.