Zehn Grundsätze für inklusiven Religionsunterricht

Inklusion ist eine zentrale bildungspolitische Herausforderung, vor die auch der Religionsunterricht gestellt ist. Die fachwissenschaftliche Diskussion wie die didaktisch-methodische Praxisentwicklung haben begonnen und bedürfen einer breiten Unterstützung.

Das Comenius-Institut hat eine Projektgruppe „Inklusive Religionslehrerbildung (inreb)“ gebildet, die an Modulen für eine inklusive Religionslehrerbildung arbeitet. Ein Ergebnis des intensiven Verständigungs- und Diskussionsprozesses innerhalb der Projektgruppe sind die folgenden Grundsätze, die auch für die Erarbeitung der Module eine wichtige Orientierung und Leitlinie sind. Wir stellen die Grundsätze hiermit der interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung.


Die Grundsätze beschreiben didaktische und methodische Aspekte eines inklusiven Religionsunterrichts. Damit kommt ihnen eine Scharnierfunktion zu: Sie wollen Inklusion in Schule und Unterricht als realisierbare Praxis etablieren, indem konzeptionelle Ansprüche auf einer mittleren Ebene als methodisch-didaktische Merkmale und Indikatoren eines inklusiven Religionsunterrichts operationalisiert werden.
Die Grundsätze orientieren sich bewusst am „Index für Inklusion (PDF)“. Dieser hat sich allgemein als Instrument inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung bewährt. In Aufnahme seines Ansatzes kann sich der Religionsunterricht als anschlussfähig an die allgemeine pädagogische Diskussion erweisen. Der Index für Inklusion beschreibt drei grundlegende Dimensionen für eine inklusive Schulentwicklung: a) Inklusive Kulturen schaffen, b) Inklusive Strukturen etablieren, c) Inklusive Praktiken entwickeln. Diese drei Dimensionen werden in den Grundsätzen speziell auf den inklusiven Religionsunterricht bezogen.
Jeder Grundsatz wird jeweils durch didaktisch-methodische Merkmale („Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass …“) sowie Indikatoren („Das erkennt man daran, dass …“) erläutert bzw. operationalisiert.
Den Grundsätzen liegt ein erweitertes Verständnis von Inklusion zugrunde. Sie gehen davon aus, dass jedes Kind sowie jede/r Jugendliche/r besonders sind und über individuelle Fähigkeiten, Kenntnisse, Lernmöglichkeiten, biografische Hintergründe, Bedürfnisse verfügen und zu respektierende Grenzen haben. Heterogenität ist in Lerngruppen immer schon gegeben. Die bildungspolitisch aktuelle Kategorie „Behinderung“ ist eine von mehreren Differenzkategorien. Im Rahmen dieser Grundsätze und des Projekts „Inklusive Religionslehrerbildung“ sind vor allem die Kategorien „Dis/ Ability“, sozialer Status, Kultur/ Religion und Gender im Blick.

Dr. Annebelle PithanPithan@comenius.de


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„Zehn Grundsätze für inklusiven Religionsunterricht“ (PDF)

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