10. Im inklusiven Religionsunterricht werden die allgemeinen Merkmale einer inklusiven Didaktik fachspezifisch auf die Lergegenstände und Lernprozesse des Religionsunterrichts bezogen.

Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass…

  • die Schüler_innen als Expert_innen ihres „eigenen Glaubens“, aber auch in ihrer Suche nach Antworten und verantwortbaren Positionen ernst genommen werden.
  • hermeneutisch die Pluralität biblischer Tradition wie auch anderer religiöser Traditionen im Blick auf Entstehungskontexte und Aussagenintentionen berücksichtigt wird.
  • im Unterricht sensibel mit unterschiedlichen religiösen Zugängen und Perspektiven, bedingt z.B. durch geschlechtsbezogene, kulturelle oder religiöse Sozialisation, umgegangen wird.
  • die „großen“ existenziellen und religiösen Fragen im Unterricht so behandelt werden, dass alle Schüler_innen mit ihren unterschiedlichen Zugangsweisen und Aneignungsformen partizipieren können
  • der Dialog zwischen den Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen im Unterricht gefördert wird.

Das erkennt man z.B. daran, dass  …

  • im Unterricht unterschiedliche Bibelübersetzungen verwendet werden
  • auch Quellen anderer religiöser Traditionen einbezogen werden.
  • bei religiösen Texten auch alternative Präsentationsformen neben den sprach-basierten angeboten werden.
  • alle Schüler_innen selbst-bewusst und angstfrei ihre Gottesvorstellungen, Weltbilder, Deutungsversuche und Sichtweisen in den Unterricht einbringen.

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